Schwäbisch Hall (1802–1934 offiziell nur Hall – wie bis heute umgangssprachlich) ist eine Stadt im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs etwa 37 km östlich von Heilbronn und 60 km nordöstlich von Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
41.141 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74523
Vorwahlen
0791, 07907, 07977
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Comburg, Engelsburg, Heimbach, Kleincomburg, Lehenhof, Oberlimpurg, Oberscheffach, Taubenhof, Teurershof
Adressen:
1. Stadt Schwäbisch Hall, Marktplatz 1, 74523 Schwäbisch Hall
2. Landratsamt Schwäbisch Hall, Bahnhofstraße 14, 74523 Schwäbisch Hall
3. Amtsgericht Schwäbisch Hall, Am Schießrain 10, 74523 Schwäbisch Hall
Gemeinde Schwäbisch Hall – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.